Die hier dargestellten Varianten sind vereinfacht und nicht vollständig aufgeführt. Sie dienen lediglich einem ersten Überblick. Welcher Weg der Richtige für Sie ist, ist natürlich individuell.
Eine der ersten Entscheidungen, die Sie treffen müssen: Wollen Sie wirklich ganz aufhören oder lassen Sie sich noch ein Hintertürchen? Wenn Sie sich noch nicht ganz von Ihrer Arbeit
verabschieden wollen, bietet die gestaffelte Praxisabgabe interessante Möglichkeiten.
Wollen Sie Ihre Praxis vollständig veräußern, haben Sie die Möglichkeit Sie entweder an eine/n Kollegen/in oder an einen externen Investor, heißt an eine MVZ-GmbH, zu verkaufen. Praxisbörsen können bei der Suche geeigneter Kandidaten helfen.
Die Schenkung bzw. Übertragung findet vor allem im familiären Umfeld statt. Beachten Sie, dass hier Schenkungssteuer anfallen kann. Klären Sie dies daher vorab unbedingt mit Ihrem Steuerberater und Rechtsbeistand.
Die Übergangs-BAG bietet die Möglichkeit, sich sanft aus dem Arbeitsbetrieb zu verabschieden. Außerdem kann sie für den Abgeber steuerlich sehr sinnvoll gestaltet werden.
Die dentale MVZ-GmbH bietet nicht nur ganz neue Wachstumschancen. Praxisabgeber haben durch Sie auch die Möglichkeit eines sukzessiven Ausscheidens aus dem Berufsstand mit der Gewissheit eine wirtschaftlich starke Praxis zu hinterlassen.
Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
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