Bei der Abgabe Ihrer Praxis geht es auch um die Weitergabe eines Lebenswerkes. Sie stellt daher einen großen Einschnitt im Berufsleben einer Zahnärztin oder eines Zahnarztes dar und will sorgfältig vorbereitet sein. Die folgenden Punkte sollten Sie dabei im Auge behalten, damit eine mögliche Praxisübernahme erfolgreich durchgeführt werden kann
Eine Praxis abzugeben kann die verschiedensten Gründe haben. Einen idealen Zeitpunkt dafür gibt es jedoch nicht. In den meisten Fällen stimmt die Praxisabgabe in der Regel mit dem geplanten Ruhestand überein. Sie sollten jedoch rechtzeitig mit den Vorbereitungen dafür beginnen, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen.
In den meisten Fällen wird das Eigentum an Praxisgegenständen bzw. dem Praxisinventar mit übertragen. Erstellen Sie hierzu eine Übersicht der zu übertragenden Gegenstände und gehen Sie dazu systematisch vor.
Selbstverständlich ist der Preis Ihrer Praxis eines der ersten Dinge, über die sie sich klar werden müssen. Allerdings fallen beim Praxiswert oft Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander. Ermitteln Sie diesen vorab mithilfe eines Praxiswertrechners um ein Gefühl für den Wert Ihrer Praxis zu bekommen. So kommt es bei einem anschließenden Gutachten nicht zu unliebsamen Überraschungen.
Sind Sie Eigentümer der Immobilie, in der sich die Praxis befindet, können Sie die Praxis an den Übernehmer vermieten. Dazu bedarf es eines entsprechenden Mietvertrages. Gehört Ihnen die Immobilie hingegen nicht selbst, müssen Sie Ihren Vermieter über die kommende Veränderung informieren. Es bedarf dann einer rechtlichen Prüfung, ob überhaupt der Vermieter Ihren Käufer akzeptieren muss.
Die Patientenkartei, sei es in Papierform, sei es digital, verkörpert den wesentlichen Teil des immateriellen Wertes. Dafür gibt der Übernehmer regelmäßig den größten Anteil seines Kaufpreises aus. Aber Vorsicht: Die Patienten müssen mit der Übergabe der Daten einverstanden sein.
Auch für Ihr Personal ist die Praxisabgabe ein entscheidender Einschnitt. Nach dem Gesetz sind die Mitarbeitenden über den Betriebsübergang zu informieren. Binnen Monatsfrist nach schriftlicher Information können die Mitarbeitenden dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen! Bei fehlerhafter Formulierung haften Sie ggf. sogar rückwirkend für nicht gezahlte Gehälter.
Was geschieht mit Telefon- sowie Internetanschluss und der Domain Ihrer Homepage? Diese sind für den Übernehmer besonders wichtig. Regeln Sie die Übertragung deshalb detailliert.
Bis zum Zeitpunkt der Übergabe ist es üblich, alle zahnärztlichen Behandlungen selbst abzurechnen und die entsprechenden Forderungen auch selbst einzuziehen. Dafür übernimmt der/die Nachfolger/in keine Haftung für Ansprüche aus dieser Zeit. Natürlich sind sie nicht von etwaigen Gewährleistungsansprüchen befreit. Nehmen Sie daher bereits in einen Praxisübernahmevertrag mit auf, welche konkreten Regelungen Sie bezüglich von Nachbesserungsansprüchen der Patienten vereinbaren wollen.
Ihr Nachfolger benötigt Sicherheit, um ungestört die Patientenkontakte zu übernehmen. Daher verpflichten Sie sich für einen gewissen Zeitraum ab Praxisübergabe (meist 2 Jahre), sich nicht in einem bestimmten Radius – um die Praxis herum – niederzulassen oder angestellt zu arbeiten.
Klären Sie, ob die Finanzierung, die Überleitung des Mietvertrags, die Zulassung des Übernehmers oder andere Bedingungen des Kaufvertrags bereits vor der Unterzeichnung eines möglichen Praxisübernahmevertrags erledigt sind oder ob Sie diese als Bedingung regeln müssen. Wichtig ist hierbei, mit aufzunehmen, was geschieht, wenn eine entsprechende Bedingung nicht eintritt. Daneben sind Regelungen zum Tod, der Berufsunfähigkeit oder der Verjährung von Ansprüchen relevant.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Wollen Sie wirklich ganz aufhören oder lassen Sie sich noch ein kleines Hintertürchen? Denn wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie schon bereit sind für den endgültigen Ruhestand, gibt es auch hierfür eine praktische Lösung. In diesem Fall bietet sich eine Übergangs-BAG oder Ihre Anstellung bei dem Übernehmer an.
Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
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