Grundsatz: Ja! Wichtig ist vor allem, dass Geschenke gemeldet werden, wenn abzusehen ist, dass die persönlichen Freibeträge über einen Zeitraum von 10 Jahren überschritten werden.
Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft oder Schenkung erfahren haben (z. B. durch Gutschrift auf Ihrem Konto), schriftlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Sie ist auch dann verpflichtend, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie keine Steuern zahlen müssen.
Schenkende als auch Beschenkte sind hierzu gleichermaßen verpflichtet. Die Anzeige durch eine dieser Personen reicht aber aus.
Hinweis: Das Unterlassen kann strafrechtliche Konsequenzen haben (“Steuerhinterziehung”).
Das Finanzamt prüft die Anzeige und fordert Sie ggf. zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Fällt auf die angezeigte Erbschaft oder Schenkung keine Steuer an, wird der Betrag intern beim Finanzamt vermerkt. Sie erhalten in solchen Fällen in der Regel keine Rückmeldung.
Ein Beispiel:
• Vorname und Familienname
• Steuer-ID3
• Beruf und Anschriften des Erblassers / Schenkers und des Erwerbers
• Todestag und Sterbeort des Erblassers / Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
• Gegenstand und Wert des Erwerbs
• Rechtsgrund des Erwerbs (z.B. gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Schenkung)
• persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker (z.B. Tochter, Onkel, Enkel)
• frühere Zuwendungen des Erblassers / Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung (letzten 10 Jahre)
Die Anzeige ist formlos möglich. Die Länderfinanzverwaltungen stellen aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung.
Tipp: Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater, da es hier keine absoluten Wertgrenzen gibt
Bei allen steuerlichen und rechtlichen Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Tel. 0221-9128400 oder per Mail: service@bischoffundpartner.de
15.04.2025: Oft werden ausländische Kapitalerträge aus Unwissenheit lückenhaft angegeben – das kann beim Finanzamt zu Ärger führen. Um dem vorzubeugen...
14.04.2025: Petra Soboll, Gründungsberaterin bei Prof. Dr. Bischoff & Partner erklärt im Blitzinterview, was es mit dem Konstrukt Praxisbörse auf sich...
01.04.2025: Anlässe für eine Betriebsprüfung gibt es genügend: etwa schwankende Einkünfte, eine Umstrukturierung oder ein Teilpraxisverkauf. Bieten Sie...
Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und unseren Datenverkehr zu analysieren. Sie stimmen unseren Cookies zu, wenn Sie unsere Website weiterhin nutzen.