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Veröffentlicht
15.03.2025
Lesedauer
2 Minuten
 
 

151 Euro Minimum pro zahnärztlicher Behandlungsstunde?

Das passende Honorar finden: Was eine Behandlungsstunde kostet.

Ob Zahnärzte und Zahnärztinnen wissen, wie viel sie überhaupt erwirtschaften müssen, damit noch etwas hängen bleibt? Vermutlich nicht. Jetzt kommt die Aufklärung: Die durchschnittlichen Kosten pro zahnärztlicher Behandlungsstunde betrugen im Jahr 2020 rund 151 Euro pro Stunde – ohne Gehalt des Praxisinhabers und ohne Labor- und PZR-Kosten.

Praxiseinnahmen
Praxisergebnis
Steuern
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Gewinn ist nicht gleich Gehalt

Diese Summe muss ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin erzielen, um alle Kosten der Praxis abzudecken. Die 151 Euro müssen also mit Blick auf das gewünschte Einkommensziel pro Stunde entsprechend erhöht werden, damit überhaupt etwas hängen bleibt. Bei durchschnittlich 151 Euro pro Stunde hat der Zahnarzt oder die Zahnärztin demnach noch nichts verdient.  

Zur Verdeutlichung: Ein Praxisinhaber erwirtschaftete in Deutschland im Jahr 2021 im Schnitt 605.000 Euro an Einnahmen, fast die Hälfte davon kam dabei von der KZV. Dem standen im Schnitt 402.000 Euro an Praxiskosten gegenüber (siehe KZBV Jahrbuch 2023, S. 112). Abzüglich der größten Posten bei den Ausgaben – für Personal und Fremdlabor – verblieb somit jedem Praxisinhaber im Durchschnitt ein Gewinn von 203.000 Euro. In diesem Betrag ist das ‚Gehalt‘ des Praxisinhabers inkludiert. Er muss davon aber auch seine private soziale Absicherung – etwa den Beitrag zum Versorgungswerk und zur Krankenkasse – vollständig bestreiten. Und er trägt noch andere Lasten. Bei Gründung oder Übernahme der Praxis nehmen junge Zahnärzte hohe Kredite auf, die zurückbezahlt werden müssen. Deshalb sind 203.000 Euro Gewinn nicht gleich 203.000 Euro Gehalt.  

Legt man eine Daumenregel zugrunde wonach sich der erwirtschaftete Gesamtbetrag auf 2/3 Kosten und 1/3 Gewinn verteilt, müssen für einen Gewinn von 203.000 Euro pro Jahr durchschnittlich 238 Euro pro Stunde für jeden zusätzlichen Behandelnden – also inklusive des angestellten Zahnarztes oder der angestellten Zahnärztin – erwirtschaftet werden.  

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Nicht nur gesundheitlicher, sondern auch wirtschaftlicher Faktor

Ungewohnte Rechenaufgaben für Zahnärzte und Zahnärztinnen! Dieses Beispiel zeigt, dass medizinische Fachkenntnisse allein nicht ausreichen, um eine Praxis nachhaltig erfolgreich zu führen. Denn wenn Mediziner und Medizinerinnen sich niederlassen, sind sie auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis verantwortlich und nicht nur für Behandlungen von Patienten. Die fachliche Ausbildung in der Zahnmedizin in Deutschland ist wirklich top. Aber unternehmerische Kenntnisse werden im Studium nicht vermittelt. Zahnärzte und Zahnärztinnen sind wirtschaftlich Laien. Doch grundlegende BWL-Kenntnisse sind für eine nachhaltige Praxisführung absolut notwendig.

Niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen sollten sich dieser wirtschaftlichen Verantwortung – neben ihrer Hauptaufgabe der gesundheitlichen Versorgung ihrer Patienten und Patientinnen – bewusst sein. Schließlich führen Zahnärzte und Zahnärztinnen mit ihrer Praxis auch ein Unternehmen.  

Verfasst von

Prof Bischoff Firmengruender Bischoff und Partner 550

Johannes G. Bischoff
Firmengründer

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