Investitionen wirken langfristig. Sie binden erhebliche finanzielle Mittel, die in der Folgezeit erwirtschaftet werden müssen. Und: Fehlentscheidungen sind nur in geringem Maße revidierbar. Daher empfiehlt es sich vor jeder Investition die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Nicht bei allen Investitionen lässt sich aber konkret berechnen oder voraussagen, ob diese voraussichtlich den Gewinn der Praxis erhöhen oder nicht. Auch die Quantifizierbarkeit stellt häufig ein Problem dar. Was ist beispielsweise der Mehrwert eines professionellen und ergonomischen Umfelds – erzielt durch hochwertige Geräte –, in welchem Behandelnde entspannt arbeiten können?
Bei Erstinvestitionen, wie z.B. in
lässt sich die Rentabilität einer Investition „berechnen“. Dazu bietet sich als Methode der Deckungsbeitragsrechnung an. Auf die Zahnarztpraxis bezogen bedeutet das:
Eine Investition erhöht den Praxisgewinn dann, wenn die durch sie zusätzlich erwirtschafteten Praxiseinnahmen die zusätzlichen Kosten, die durch diese Investition entstanden sind, übersteigen. Diesen Betrag bezeichnet man als Deckungsbeitrag. Er steht der Praxis zur Abdeckung der fixen Kosten, wie Miete, Personal etc. zur Verfügung. Ein einfacher Grundgedanke, dessen realistische Berechnung im Detail herausfordernd ist.
Mit Cerec stellt die Praxis überwiegend Kronen und Inlays chairside her. Vor den technisch möglichen, größeren Versorgungen mit Cerec schrecken aber gerade Neuanwender häufig zurück, weil deren kostendeckende Fertigung viel Erfahrung mit dem System erfordert.
Marktpreise, Anschaffungskosten, Abschreibung
Heute rechnen die meisten Praxen die reinen Eigenlaborleistungen mit 200 € bis 270 € pro Krone/Inlay ab. Aber die Abrechnungshöhe dieser Eigenlaborleistungen unterliegt starken Schwankungen. Insbesondere bei individuell optischer Nachbearbeitung liegen die Preise höher. Die Sofortversorgung dient zum Teil als Argument für eine höhere Abrechnung.
Vereinzelt rechnen Praxen Cerec-Kronen und -Inlays zu Niedrigpreisen von 99 € bis 140 € pro Stück ab.
Anschaffungskosten für ein komplettes Cerec-System
(hier: Primescan AC & Cerec Primemill & Speedfire)
Netto-Listenpreis | 109 T€ |
Abzüglich üblicher Rabattierung | 9 T€ |
= | 100 T€ |
Lineare Abschreibung über 8 Jahre eine monatliche AfA rd. | 1.050 €. |
Bei Finanzierung zusätzlich Zinsen in Höhe von monatlich ca. | 200 € |
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung greift man statt auf AfA und Zinsen lieber auf die Leasingrate zurück. Diese liegt aufgrund der kürzeren Laufzeit meist höher. Wir rechnen im Beispiel daher weiter mit der monatlichen Belastung von
monatlichen Belastung von | 2.000 € |
Wartung monatlich* | 50 € |
*Wer die vom Hersteller ab dem zweiten Jahr angebotene monatliche Pauschalvereinbarung für Wartung/Verschleiß von rd. 350 € abschließt, muss mit diesen höheren Kosten rechnen. Daraus ergeben sich im Beispiel an festen monatlichen Kosten 2.050 € bzw. 2.350 €.
Daneben entstehen noch variable Kosten für die Rohlinge, Schleifmittelzusatz, Scanspray, Quetschbissmaterial und nicht zuletzt auch für den Strom. Erfahrungswert: 50 € pro Inlay/Krone.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinnauswirkung durch Cerec bei 20 Versorgungen pro Monat und unterschiedlichen Preisen.
Welche Rolle spielt die Behandlungszeit?
Bei der vorstehenden „Kalkulation“ rechnet sich Cerec ab 12 Versorgungen pro Monat bei einem Durchschnittspreis pro Inlay/Krone von 220 € netto.
Viele hören hier mit den Berechnungen auf, dabei fehlt als entscheidender Faktor die Berücksichtigung der Behandlungszeit. Sowohl die Bedienung des Geräts kostet auf der einen Seite Zeit, auf der anderen Seite spart man Zeit für den Abdruck, einen 2. Behandlungstermin und Abstimmungen mit dem Labor.
Bei durchschnittlichen Honoraren und Laborpreisen ergeben sich folgende Daumenregeln:
Beispielinvestition DVT oder OPG
Wenn in Praxen über neue OPGs nachgedacht wird, überlegen viele, ob sie nicht gleich ein DVT anschaffen sollten. Denn ein DVT eröffnet verbesserte Diagnosemöglichkeiten, gerade in der Implantologie, Funktionsdiagnostik und Endodontie. Andererseits muss sich der höhere Kaufpreis auch für die Praxis rechnen.
In unserem Beispiel soll der Preisunterschied zwischen einem 2D und 3D Orthophos SL 42 T€ in den Anschaffungskosten und bei der Leasingrate ca. 750 €/Monat betragen (Annahme). Hinzu kommen Wartungs- und Stromkosten von angenommen 300 € / Monat.
Wie viele 3D-Aufnahmen sind mindestens zusätzlich erforderlich, damit sich diese zusätzliche Investition „rechnet“?
Diese Aufnahmen können z.B. nach 5370 und 5377 GOÄ mit mindestens 163, 20 € und höchstens mit 408 € abgerechnet werden. Manchmal ersetzt auch die DVT-Aufnahme eine OPG-Aufnahme. Deshalb soll hier mit durchschnittlichen (Mehr-)Einnahmen von 200 € pro DVT-Aufnahme gerechnet werden. Die Gewinnschwelle liegt bei 5 Aufnahmen pro Monat. (Gerechnet: (750 €/Monat + 200 €/Monat) : 200 €/DVT-Aufnahme).
Bei durchschnittlich 20 DVT-Aufnahmen pro Monat erhöht sich im Beispielfall der Jahresgewinn um rd. 28 T€.
Jede Praxiseinrichtung unterliegt einem Verschleiß und muss ersetzt werden. Wann ist der richtige Zeitpunkt? Das Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist jedenfalls kein zwingender Grund dafür, ein neues Gerät anzuschaffen. Und das Argument, man habe sonst ja nichts mehr zum „Abschreiben“ ist wirtschaftlich unsinnig.
Eine 12 Jahre alte Behandlungseinheit, die immer noch einwandfrei funktioniert und bei der Behandlung keine Probleme bereitet, muss nicht ausrangiert werden. Ist dies nicht mehr gegeben, sieht das anders aus.
Leider lässt sich bei Ersatzinvestitionen keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch Gegenüberstellung von zusätzlichen Einnahmen und zusätzlichen Kosten erstellen. Hier ist zu empfehlen, die Mehrbelastung pro Behandlungs- oder pro Stuhlbenutzungsstunde zu berechnen. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 10 – 11 €/Stuhlstunde für eine durchschnittliche Behandlungseinheit (Anschaffungskosten 50 T€). Viel Geld, wenn es keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Aber wenig Geld, wenn Patienten sich wohler fühlen und der Behandelnde entspannter arbeiten kann. Und eine stark abgenutzte Behandlungseinheit fördert nicht unbedingt das Vertrauen von Patienten in eine fortschrittliche zahnärztliche Behandlung.
Wenn der Terminkalender weit in die Zukunft belegt ist und Patienten nicht mehr angenommen werden können, könnte man über eine Praxiserweiterung nachdenken. Die größte Restriktion liegt aktuell wohl darin, geeignete Mitarbeiter zu finden. Stehen sie aber zur Verfügung, stellt sich die Frage, die Erweiterung sich lohnt.
Beispielrechnung
Eine Einzelpraxis hat bisher 3 Behandlungseinheiten. Sie stellt einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin sowie eine weitere Stuhlassistenz ein und installiert einen vierten Behandlungsstuhl. Die Auslastung ist gewährleistet.
Die zusätzlichen Belastungen durch diese Erweiterung entstehen vor allem durch die zusätzlichen Personalkosten. Die Leasingrate für die 4. Einheit und evtl. Umbaukosten fallen dagegen monatlich nicht sehr ins Gewicht. Vor allem werden aber bestehende Strukturen besser genutzt: die Rezeption, das OPG bzw. DVT, ein evtl. vorhandenes Cerec-Gerät, die Sterilisation werden durch 2 Behandler wesentlich besser ausgelastet. Höhere Materialvolumen führen zu günstigeren Einkaufsbedingungen. Das bewirkt eine Kostendegression.
Die Kosten pro zahnärztlicher Behandlungsstunde sinken durch die Erweiterung. Aber bei all diesen Berechnungen darf nicht übersehen werden:
Dieser Erfolg hängt zurzeit an der Bindung der angestellten Zahnärztin bzw. des Zahnarztes an die Praxis sowie deren Leistungswille und Leistungsfähigkeit. Deshalb fällt es machen Praxisinhabern momentan schwer, sich trotz günstiger Rahmenbedingungen auf dem Papier, für eine Praxiserweiterung zu entscheiden.
Investitionen in die Praxis binden langfristig hohe Geldbeträge. Bei Erstanschaffung und bei Erweiterungen kann und sollte berechnet werden, ob sich diese Investition für die Praxis lohnt. Dabei wird auf die Methode der Deckungsbeitragsrechnung zurückgegriffen und es werden Schwellenwerte (Break Even) berechnet. Wichtiger und oft übersehener Einflussfaktor ist, ob durch die Investition die zahnärztliche Behandlungsdauer gesenkt werden kann oder ob zusätzliche Arbeitszeit von Behandelnden erforderlich ist. Ersatzinvestitionen führen in aller Regel zu höheren Belastungen, die aber durch bessere Arbeitsbedingungen ganz oder teilweise kompensiert werden können. Leider lässt sich dies schlecht in Zahlen fassen. Bei Gründern werden nicht einzelne Investitionen, sondern die Tragfähigkeit des gesamten Vorhabens überprüft.
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