Zum 01.01.2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich ab 01.01.2025 auf 73.800,00 € im Jahr (2024: 69.300,00 €). Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erhöht sich bundeseinheitlich auf 66.150,00 € im Jahr (2024: 62.100,00 €).
Rentenversicherung
Ab 01.01.2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erstmals bundeseinheitlich auf 8.050,00 €im Monat (2024: 7.450,00 € (Ost), 7.550,00 € (West))
In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 9.900,00 € im Monat (2024: 9.300,00 €) steigen.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte* im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für das Jahr 2025 vorläufig 50.493,00 € (2024: 45.358,00 €) betragen .
* Die Rentenversicherung rechnet die Beiträge, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte während Ihres Berufslebens eingezahlt haben in sogenannte Entgeltpunkte um. Diese dienen zur Berechnung der Rente.