Pkw-Kosten als Betriebsausgaben geltend machen
Nutzen Sie Ihr Auto beruflich, können Sie laufende und einmalige Fahrzeugkosten, zumindest anteilig, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wie hoch Ihre Steuerersparnis ausfällt, hängt von Faktoren ab, die Sie selbst beeinflussen können. Auf unserer Sonderseite zum Thema Mobilität erfahren Sie mehr.
Fahrtenbuch oder 1%-Regelung
Wie war das noch mit der Nutzung des Fahrzeugs für betriebliche und private Zwecke? Wann ist die Fahrtenbuchregelung sinnvoll und wann die 1%-Regelung?
In der der "Mandanteninformation" des Deutschen Steuerberater Verbands e.V. finden Sie leicht verständliche Erläuterungen.
Poolfahrzeuge in Unternehmen
Welche Unterschiede es bei der Versteuerung von Poolfahrzeugen gibt, erfahren Sie in dieser Broschüre.
Elektroautos als Firmenwagen
Welche steuerlichen Vorteile Elektrofahrzeuge erhalten, erfahren Sie in dieser Broschüre.
Reisekostenabrechnung
Mandanten erhalten kostenfrei unser rechnendes Reisekosten-Abrechnungsformular. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre/n Betreuer!