Schleswig-Holstein
Soforthilfe
Zum 31. Mai 2020 ist das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Schleswig-Holstein ausgelaufen.
ACHTUNG: Wer beim Ausfüllen auch nur versehentliche Fehler gemacht oder gar bei den Angaben „geschummelt“ hat, risikiert empfindliche Strafen und ein Strafverfahren (§ 264 Strafgesetzbuch).
Überbrückungshilfe
Unter bestimmten Bedingungen können Sie nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Ihre fixen Praxis-/Firmenkosten beantragen.
Alternative Liquiditätshilfen
Prüfen Sie die Beantragung einer Liquiditätshilfe bei Ihrer Hausbank oder bei der KfW. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung einer Finanzierungsanfrage inkl. Liquiditätsplanung.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!