Nordrhein-Westfalen
Rückzahlung von Soforthilfen prüfen
Die Voraussetzungen für die Soforthilfe, zB in NRW, haben sich in den vergangenen Monaten leider mehrfach geändert. Es sollte daher jetzt genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die konkret beantragte Soforthilfe erfüllt waren oder sind. Wer zum Zeitpunkt der Beantragung alles richtig angegeben hat, im Nachgang aber feststellt, dass die Voraussetzungen nun doch nicht vorliegen, sollte die Soforthilfe möglichst bald zurückzahlen. Auch wenn versehentlich falsche Angaben bei der Beantragung von Soforthilfe gemacht wurden, muss die Rückzahlung erfolgen.
Warum? Die Soforthilfe ist eine Subvention. Falsche Angaben, auch versehentliche, sind strafrechtlich relevant.
Wann sollte die Rückzahlung erfolgen?
Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist zu entscheiden, welcher Rückzahlungszeitpunkt steuerlich für Sie mehr Sinn ergibt. Die Soforthilfe stellt eine Praxiseinnahme dar, die zu versteuern ist. Eine Rückzahlung in diesem Jahr neutralisiert die Praxiseinnahmen. Erfolgt die Rückzahlung erst 2021, so erhöht sich der Praxisgewinn 2020 in Höhe der Soforthilfe und senkt den Gewinn 2021 in gleicher Höhe.
Hinweis:
Eine Beratung dahingehend, dass Mandanten eventuell zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Soforthilfe verpflichtet sind, ist eine Rechtsberatung, die Steuerberatern nicht erlaubt ist.
Soforthilfe
Zum 31. Mai 2020 ist das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Landes Brandenburg ausgelaufen.
ACHTUNG: Wer beim Ausfüllen auch nur versehentliche Fehler gemacht oder gar bei den Angaben „geschummelt“ hat, risikiert empfindliche Strafen und ein Strafverfahren (§ 264 Strafgesetzbuch).
Überbrückungshilfe
Unter bestimmten Bedingungen können Sie bis nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Ihre fixen Praxis-/Firmenkosten beantragen.
Alternative Liquiditätshilfen
Prüfen Sie die Beantragung einer Liquiditätshilfe bei Ihrer Hausbank oder bei der KfW. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung einer Finanzierungsanfrage inkl. Liquiditätsplanung.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!