modulare Beratung

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MVZ-Gründung

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) eröffnet Zahnärzten ganz neue Wachstumsperspektiven.

Denn hier können unbegrenzt viele Zahnärzte angestellt werden. Als Trägergesellschaft kommen eine bestehende oder neu zu gründende GmbH oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (GbR oder Partnerschaft) in Betracht.

Unabhängig davon, ob Sie eine Neugründung anstreben oder eine bestehende Praxis umstrukturieren wollen, sind eine Reihe steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte zu beachten. Wir hinterfragen Ihr Vorhaben kritisch und analysieren mit Ihnen verschiedene Gestaltungsoptionen. Und selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Abwicklung sämtlicher Gründungsformalia sowie die Erstellung von Anstellungsverträgen.

Unser Beratungskonzept ist modular aufgebaut. Jedes Modul hat einen festen Preis. Sie bleiben flexibel und wählen nur die Module, die Sie wirklich benötigen.

MODUL 1

Erstgespräch

In diesem Gespräch setzen wir uns mit Ihren Vorstellungen kritisch auseinander. Wir sprechen über grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und erläutern Ihnen die wirtschaftlichen Konsequenzen daraus. – ein kostenfreier Service zum Kennenlernen.

MODUL 2

MVZ-Check

Hier werden vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Situation die folgenden Fragen diskutiert:

  • Welche Vorteile hat ein MVZ für Sie? 
  • Was ist die optimale Rechtsform für die Trägergesellschaft?
  • Welche Einstiegsszenarien in ein MVZ bieten sich für Sie an?
  • Welche steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen wären damit verbunden?

MODUL 3

MVZ-Zulassung und Arbeitsverträge

Wir stimmen die Zulassung der Trägergesellschaft mit der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung für Sie ab. Anschließend erfolgt die Beantragung. Gleiches gilt für die Genehmigung von angestellten Zahnärzten. Soweit erforderlich, übernehmen wir die Abstimmung mit dem Notar und den Registergerichten und bereiten die entsprechenden Anmeldungen zum Handelsregister oder zum Partnerschaftsregister vor. Die Erstellung eines evtl. notwendigen Gesellschaftvertrags und/oder eines Einbringungsvertrags sind nicht enthalten.

Soll die Gesellschaft neu gegründet werden, verweisen wir gerne auf unsere Beratunsprodukte:
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