Sie bekommen eine Rechnung per Mail, drucken diese aus, legen sie in Ihrem Belegordner ab und lassen die Mail mit der digitalen Original-Rechnung im Mail-Postfach oder löschen sie. Eventuell haben Sie den Ausdruck der Rechnung sogar bei Unternehmen-Online hochgeladen und das ausgedruckte Exemplar dann zu den anderen Rechnungen geheftet. Leider ist das nicht richtig!
Legen Sie jede digital zugestellte Rechnung auch digital ab!
Rechnungen müssen dringend in der Form, in der sie zugestellt wurden, auch gespeichert werden (im Beispiel oben also digital), um sie später einmal lesbar zu machen. Das kann im Zweifel auch bedeuten, dass Sie nach einer Systemumstellung alte Hard- und Software noch jahrelang vorhalten müssen, sofern kein revisionssicherer Datenexport gewährleistet ist.
Bitte beachten Sie zudem:
Prinzipiell gelten für elektronisch geführte Bücher und Aufzeichnungen die gleichen Regeln wie für manuell geführte. Hinzu kommt, dass auch das DV-System einschließlich der Vor- und Nebensysteme dem Erfordernis der Ordnungsmäßigkeit gerecht werden muss. Das gilt für alle DV-Systeme, mit denen Sie Daten und Dokumente empfangen, erfassen, erzeugen, übernehmen, verarbeiten, speichern oder übermitteln.
Abgesehen von regelmäßigen Sicherungen sind Sie verpflichtet, Ihre Daten vor Verlust, Vernichtung und Diebstahl zu schützen. Auch ist der Schutz Ihrer DV-Systeme vor unberechtigten Eingaben und Veränderungen (z. B. durch Zugangs- und Zugriffskontrollen) zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihre Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen nicht ausreichend schützen und deshalb nicht mehr vorlegen können, gilt Ihre Buchführung formell nicht mehr als ordnungsmäßig. Dann besteht das Risiko, dass der Betriebsprüfer Hinzuschätzungen zu Ihrem Gewinn vornimmt!