Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat eine eigene »Sonderseite zum Thema "Corona - Informationen und Unterstützung für Unternehmen". Hier erfahren Sie unter anderem mehr über mögliche Informationsquellen und Ansprechpartner.
Digitalprämie Berlin
Am 02.11.2020 ist das Wirtschaftsförderprogramm »"Digitalprämie Berlin" gestartet. Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden für konkrete betriebliche Digitalisierungsvorhaben je nach Unternehmensgröße bis zu einer Gesamtsumme von 17.000 € gewährt. Anträge müssen bis zum 31.03.2021 eingegangen sein.
Rückzahlung von Soforthilfen prüfen
Die Voraussetzungen für die Soforthilfe, zB in NRW, haben sich in den vergangenen Monaten leider mehrfach geändert. Es sollte daher jetzt genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die konkret beantragte Soforthilfe erfüllt waren oder sind. Wer zum Zeitpunkt der Beantragung alles richtig angegeben hat, im Nachgang aber feststellt, dass die Voraussetzungen nun doch nicht vorliegen, sollte die Soforthilfe möglichst bald zurückzahlen. Auch wenn versehentlich falsche Angaben bei der Beantragung von Soforthilfe gemacht wurden, muss die Rückzahlung erfolgen.
Warum? Die Soforthilfe ist eine Subvention. Falsche Angaben, auch versehentliche, sind strafrechtlich relevant.
Wann sollte die Rückzahlung erfolgen?
Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist zu entscheiden, welcher Rückzahlungszeitpunkt steuerlich für Sie mehr Sinn ergibt. Die Soforthilfe stellt eine Praxiseinnahme dar, die zu versteuern ist. Eine Rückzahlung in diesem Jahr neutralisiert die Praxiseinnahmen. Erfolgt die Rückzahlung erst 2021, so erhöht sich der Praxisgewinn 2020 in Höhe der Soforthilfe und senkt den Gewinn 2021 in gleicher Höhe.
Hinweis:
Eine Beratung dahingehend, dass Mandanten eventuell zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Soforthilfe verpflichtet sind, ist eine Rechtsberatung, die Steuerberatern nicht erlaubt ist. Gern vermitteln wir Ihr Anliegen jedoch an unsere Rechtsanwälte von Bischoff & Partner.
Soforthilfe Corona-Zuschuss (ausgelaufen)
Zum 31. Mai 2020 ist die Antragsstellung zum Soforthilfeprogramm Corona-Zuschuss nicht mehr möglich.
ACHTUNG: Wer beim Ausfüllen auch nur versehentliche Fehler gemacht oder gar bei den Angaben „geschummelt“ hat, risikiert empfindliche Strafen und ein Strafverfahren (§ 264 Strafgesetzbuch).
Überbrückungshilfe
Unter bestimmten Bedingungen können Sie nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Ihre fixen Praxis-/Firmenkosten beantragen.
Alternative Liquiditätshilfen
Wir erstellen gerne eine Liquiditätsanalyse für Sie und unterstützen Sie bei Erstellung einer Finanzierungsanfrage inkl. Liquiditätsplanung
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!