Update 1
Derzeit ist die mtl. Übermittlungspflicht von Voranmeldungen in Neugründungsfällen ausgesetzt
Die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer wird vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 Euro beträgt. Andernfalls bleibt es auch in Neugründungsfällen beim Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Update 2
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Für Steuerpflichtige, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, wurden diverse Regelungen erlassen, die steuerliche Erleichterungen vorsehen. Besonders bedeutsam sind:
- Steuerforderungen zinslos zu stunden sowie
- das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen.
Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihren Sachbearbeiter.
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