Terminservice- und Versorgungsgesetz 

Menü
TSVG: Vorteile für Zahnärzte und Patienten

Für den Zahnarzt und die Patienten bringt das TSVG auch positive Veränderungen. Im Gesetz finden sich gute Ansätze bezüglich der vertragszahnärztlichen Versorgung. Vier wichtige Verbesserungen finden Sie hier:  

Abschaffung der Degression
Vertragszahnärzte unterlagen bisher als einzige Arztgruppe im Gesundheitswesen einer Degression. Degression bedeutet, dass ab einer bestimmten Anzahl von erbrachten zahnärztlichen Leistungen das zahnärztliche Honorar stufenweise gekürzt wird. Grundlage hierfür ist § 85 Abs. 4b–f SGB V. Diese Veränderung führt zu mehr Gerechtigkeit innerhalb der zahnmedizinischen Versorgung. Eine Niederlassung auch in ländlichen, strukturschwächeren Regionen wird dadurch attraktiver.

Erhöhung des Festzuschusses
Die Patienten können sich auf einen höheren Festzuschuss bei Zahnersatz freuen. Darüber hinaus soll in begründeten Ausnahmen auch das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung für die Bonusregelung bei Zahnersatz folgenlos bleiben.

Verbesserung der kieferorthopädischen Behandlung
Die Mehrkostenregelung in der kieferorthopädischen Versorgung stärkt die Autonomie der Versicherten und macht kieferorthopädische Behandlungen insgesamt nachvollziehbarer.

Stärkung des Gutachterwesens
Das Gesetz bestätigt zudem das bewährte bundesmantelvertragliche Gutachterverfahren. Berufsstand und Selbstverwaltung werden dadurch gestärkt.


Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: