Urheberrecht – Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Im Falle der Nutzung von durch Drohnen aus der Luft angefertigten Lichtbildern in Buchveröffentlichungen geht die Abwägung zugunsten des Interesses der Urheber der fotografierten Werke aus. Unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken fallen also nicht unter die Panoramafreiheit.
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