Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen geplant
Die neuen Schwellenwerte sollen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Das könnte insbesondere Unternehmen an der Schwelle zwischen „großen“ und „mit-telgroßen“ Kapitalgesellschaften entlasten, da die ersteren ab 2025 eine Nachhaltigkeitsbericht-erstattung hinzufügen müssen.
Der entsprechende delegierte Rechtsakt ist im 4. Quartal 2023 anzunehmen. Folgend die geplant geänderten Schwellenwerte:
Bilanzsumme Umsatzerlöe
Kleinstunternehmen bis 450.000 € bis 900.000 €
kleine Unternehmen bis 7,5 Mio. € bis 15 Mio. €
mittelgroße Unternehmen bis 25 Mio. € bis 50 Mio. €
große Unternehmen bis 25 Mio. € ab 50 Mio. €
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