Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung
Neu ist die Differenzierung des Beitragssatzes nach der Kinderzahl. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt – der niedrigst mögliche Beitrag liegt also bei 2,4 %. Nach der Zeit ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt dann wieder der reguläre Beitragssatz von 3,4 %. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %.
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