Besondere Sorgfaltspflicht bei Ausfahrt von einem Parkplatz
Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts v. 14.2.2023 muss derjenige, der vom Parkplatz auf die Straße einfährt, auch dann die o. g. Sorgfaltspflichten beachten, wenn sich auf der bevorrechtigten Straße eine Fußgängerampel befindet, deren Rotlicht den Verkehr sperrt.
Die Zeichengebung einer Ampel an einer Fußgängerfurt dient nur dem Schutz des dortigen Fuß-gängerverkehrs, nicht aber der Regelung der Verkehrsverhältnisse zur Einfahrt in die Straße.
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