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Kein Verbraucherbauvertrag bei Vergabe einzelner Gewerke

Der Vertrag bedarf zwingend der Schriftform und es gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, außer der Vertrag wurde notariell beurkundet. Verlangt der Unternehmer Ab-schlagszahlungen, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 16.3.2023 reicht es jedoch für einen Verbraucherbauvertrag nicht aus, wenn der Unternehmer die Verpflichtung zur Erbringung eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Gebäudeneubaus übernimmt.

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