Energiepreispauschale für Studierende
Studierenden, die am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, sowie (Berufs-)Fachschüler, die am 01.12.2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren, können die Energiepreispauschale(EPP) als Einmalzahlung in Höhe von 200 € beantragen. Der Beitrag ist steuerfrei.
Ausgenommen sind Gasthörer und im Rahmen eines Studienkollegs an einer Hochschule immatrikulierte Studenten.
Bei Auszubildenden bestimmt deren besuchte Ausbildungsstätte bzw. deren angestrebter Abschluss die Zugangsvoraussetzung für die EPP: Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung. Das gilt auch für Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
Hingegen Azubis, die eine Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung besuchen, erhalten die Einmalzahlung nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der für Sie zuständigen Schule nach, inwiefern die EPP für Ihre Ausbildung qualifiziert ist.
Der Antrag kann bis zum 30.09.2023 unter folgendem Link: https://antrag.einmalzahlung200.de/ online gestellt werden.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler: www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/faq-haeufige-fragen-und-antworten
zurück