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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für die Teilnahme muss der Arbeitgeber „Datenaustausch eAU“ einsetzen. Der Abruf erfolgt durch ein systemgeprüftes Programm (z. B. das verwendete Entgeltabrechnungsprogramm) oder eine Ausfüllhilfe.

Bei geringfügig Beschäftigten werden die Daten von der jeweiligen Krankenkasse an die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) übermittelt. Sollte ein Arbeitgeber einen Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlungen stellen, so kann die Knappschaft die Daten anfordern.

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