Radfahrer – vor dem Linksabbiegen einordnen und zweite Rückschau
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war ein Radfahrer auf einer Straße unterwegs und wollte links abbiegen. Ein von hinten kommender Autofahrer setzte jedoch im gleichen Moment zum Überholen an und es kam zum Unfall. Der Radfahrer hatte Handzeichen gegeben, sich aber nicht zur Fahrbahnmitte eingeordnet und auch keine zweite Rückschau gehalten. Die OLG-Richter entschieden zugunsten des Autofahrers und nahmen eine vollständige Haftung des Radfahrers an.
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