Menü

Berücksichtigung von Urlaubstagen bei der Berechnung von Mehrabeitszuschlägen

Vor diesem Hintergrund entschieden die Richter, dass für das Erreichen des Schwellenwertes von Mehrarbeitszuschlägen nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden berücksichtigt werden müssen.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: