Kindeswohl entscheidend für Umgangsrecht der Großeltern
In einem vom Oberlandesgericht Brandenburg am 22.7.2022 entschiedenen Fall aus der Praxis lebte eine Mutter mit ihren beiden Töchtern und ihren Eltern zusammen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. Die Mutter zerstritt sich jedoch mit ihren Eltern und kündigte ihnen die Wohnung. Mit dem Auszug der Großeltern unterbrach die Mutter auch deren persönlichen Kontakt zu den Mädchen. Nachdem über das Jugendamt nicht einmal ein gemeinsames Gespräch zwischen Mutter und Großeltern erreicht werden konnte, wollten die Großeltern eine gerichtliche Umgangsregelung für beide Kinder erwirken. Die Kinder selbst hatten sich ablehnend geäußert.
Die Richter des OLG versagten den Großeltern ein Umgangsrecht. Sie führten aus, dass davon auszugehen ist, dass ein Kind in einer solchen Situation bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geraten würde.
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