Corona-Arbeitsschutzverordnung
• Umsetzung der AHA+L-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) an den Arbeitsplätzen
• Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z. B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen
• Angebot von Homeoffice, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen
• Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen
• Testangebote an Beschäftigte, die nicht ausschließlich von zu Hause arbeiten
Arbeitgeber müssen weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermögli-chen.
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