Corona-Prämie für Pflegekräfte
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.3.2022 muss diese 3-monatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgen. Unterbrechungen aufgrund von Krankheit lassen den Anspruch auf die Prämie nicht entfallen, wenn die Zusammenrechnung der einzelnen Tätigkeitszeiträume im Berechnungszeitraum 3 Mo-nate ergibt. Da der Monat mit 30 Tagen zu rechnen ist, muss der Tätigkeitszeitraum insgesamt 90 Tage im Bemessungszeitraum umfassen.
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