Gewerbemiete trotz Corona-Schließung
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied am 29.3.2022 dazu, dass kein Anspruch auf eine Anpassung der Miete besteht, da die Lagerhalle in der Lockdown-Zeit durchaus nutzbar war. Die Firma hatte die Möbel nämlich online vertrieben und auch stationäre Verkäufe über „click & collect“ getätigt. Die Lagerhalle war in ihrer Funktion durch den Lockdown daher gerade nicht betroffen gewesen. Etwas anderes könnte ggf. für das Ladengeschäft selbst gelten.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die neue Gesetzesregelung auch auf Lagerhallen anzuwenden ist.
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