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Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Entgeltgrenze geplant

In dem Entwurf ist verankert, dass der Mindestlohn zum 1.10.2022 auf 12 €/Stunde angehoben wird. Diese Erhöhung ist einmalig, denn zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen – wie bisher – auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission, erstmals wieder bis zum 30.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024.

Ferner sieht der Gesetzentwurf auch die Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 €/Monat vor, deren Ausgestaltung dynamisch sein soll, sodass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

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