„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2022
Zum 1.1.2022 wurden die Regelsätze angepasst und betragen nun bei einem Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen bis 1.900 €:
• 396 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
• 455 € für Kinder von 6 – 11 Jahren,
• 533 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
• 569 € für Kinder ab 18 Jahren.
Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle.
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