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Neuregelungen beim Statusfeststellungsverfahren zum 1.4.2022

Das Feststellungsverfahren wird durch die folgenden Reformbausteine weiterentwickelt:

• Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.
• Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt.
• Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht.
• Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden.
• Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.

Antragsformulare zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens sind auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de - Suchbegriff: Formularpaket Statusfeststellung) aufrufbar.

Bitte beachten Sie!

Für bestimmte Personengruppen ist das Statusfeststellungsverfahren zwingend durchzuführen. Handelt es sich bei angemeldeten Beschäftigten um den Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder um einen geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter, hat die Einzugsstelle einen Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus zu stellen.

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