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Zeitraumbezogene Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Dienstwagen

In dem Fall aus der Praxis arbeitete ein Rentner als geringfügig Beschäftigter und bekam von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den er auch privat nutzen durfte. Wie vertraglich vereinbart, zahlte der Rentner bei Anschaffung direkt eine Zuzahlung - im entschiedenen Fall in Höhe von 20.000 € für einen festgelegten Nutzungszeitraum von 96 Monaten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berechnete das Finanzamt den geldwerten Vorteil, die zeitraumbezogene Zuzahlung wurde jedoch nicht berücksichtigt.

Der Bundesfinanzhof entschied hingegen, dass die Zuzahlung, die für einen abgegrenzten Zeitraum geleistet wurde, gleichmäßig zu verteilen und monatlich für den Arbeitnehmer steuermindernd zu berücksichtigen ist.

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