Menü

Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz

Der Anspruch wird dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens 8 Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: