Smartphone als Personalausweis
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) will die Bundesregierung den Bürgern ermöglichen, die benötigten Informationen dauerhaft auf ihren mobilen Endgeräten zu speichern und sich ausschließlich mit einem mobilen Endgerät und PIN zu identifizieren. Der Nachweis der Identität soll also mit dem Smartphone möglich sein. Das Gesetz soll zum 1.9.2021 in Kraft treten.
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