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Veräußerung von privaten und betrieblichen Gütern über Ebay

Im entschiedenen Fall veräußerte ein Onlinehändler Modelleisenbahnen und entsprechendes Zubehör. Dazu kamen weitere Veräußerungen, die nach der Ansicht des Unternehmers nicht zu versteuern seien, da es sich um private Umsätze handele. Er habe seine private Modelleisenbahnsammlung verkauft, welche er bereits vor der Unternehmensgründung besaß. Zudem erfolgte die Lagerung an zwei separaten Orten. Das Auflösen dieser Sammlung durch viele einzelne Verkäufe stelle keine gewerbliche Tätigkeit dar.

Hätte der Unternehmer mit seiner Aussage Recht, so könnten die Umsätze trotzdem dem Gewerbebetrieb zuzuordnen sein, da hier eine Branchenüblichkeit vorliegt. Allerdings müsste hierbei zuvor steuerlich noch die Einlage aus dem Privatvermögen berücksichtigt werden. Wenn die Wirtschaftsgüter jedoch tatsächlich nie dem Betriebsvermögen zuzuordnen waren, so wären die privaten Umsätze steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Der BFH hat den Fall dem Finanzgericht zurückverwiesen, damit eine Überprüfung der tatsächlichen Umstände stattfinden kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es sich von Anfang an um Betriebsvermögen handelte, so erfolgt eine nachträgliche Versteuerung der Umsätze. Entsprechende Fälle sollten mit Hinweis auf das Verfahren offengehalten werden.

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