Förderzeitraum für Baukindergeld bis 31.3.2021 verlängert
Familien können 10 Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 (ursprünglich: 31.12.2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Hintergrund der Verlängerung ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie konnten diese viele Antragsteller nicht einhalten und z. B. ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrags wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet jedoch unverändert am 31.12.2023.
Kurz notiert:
Bürgerfreundlicheres Meldewesen: Seit Jahresbeginn sollen Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.
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