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Phishing-E-Mails über angebliche Corona-Hilfen der EU

Diese betrügerischen E-Mails, z. B. mit dem Absender deutschland@ec.europa.eu, stammen nicht von der Europäischen Kommission. Reagieren Sie nicht auf solche Phishing-E-Mails und öffnen Sie nicht den Anhang. Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern gewährt, nicht direkt von der Europäischen Union. Vertrauenswürdige Informationen bietet die von der Bundesregierung eingerichteten Website „ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“.

Kurz notiert:

Corona-Überbrückungshilfe unpfändbar: Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes NRW für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist je-denfalls bei summarischer Prüfung unpfändbar. Die zur Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auch auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar, so das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 22.10.2020.

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