Kündigung eines Bankdarlehens aus wichtigem Grund
Neben der Prüfung der Vermögensverhältnisse hat auch eine Überprüfung der vereinbarten Sicherheiten vor dem Hintergrund zu erfolgen, ob auch bei der Verwertung dieser Sicherheiten der Anspruch der Bank gefährdet ist. Ergibt diese Überprüfung, dass auf Dauer keine Gefahr für die Werthaltigkeit der Sicherheiten besteht, kann der Darlehensvertrag nicht gekündigt werden.
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