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Vorsteuerabzugsberechtigung für Renovierungskosten eines Homeoffice

Im verhandelten Fall ging es um Kosten, die für die Renovierung einer Einliegerwohnung, welche der Vermieter zur Homeoffice Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber vermietete, angefallen waren. Teil der Renovierungsarbeiten war auch ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne. Das Urteil des BFH stellt hierfür allerdings die berufliche Nutzung der als Homeoffice vermieteten Räumlichkeiten in den Fokus. Während sich bei einer Bürotätigkeit die berufliche Nutzung auch auf einen Sanitärraum erstrecken kann, ist dies bei einem mit Dusche und Badewanne ausgestatteten Badezimmer nicht der Fall.

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