MwSt-Satz für Speisen in Gaststätten auf 7 % gesenkt
Bitte beachten Sie!
Von der Reduzierung des MwSt-Satzes sind Getränke ausgeschlossen. Daher werden z. B. Diskotheken, Bars, Clubs etc., die keine Speisen anbieten, von dem reduzierten MwSt-Satz nicht profitieren.
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