Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie
Wenn die aufgelisteten Arbeitsbedingungen in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, gelten sie künftig auch für entsandte Arbeitnehmer – und zwar in allen Branchen. Bislang galt dies nur für das Baugewerbe.
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