Pflichtverletzung bei Abreißen der Tapete ohne Neutapezierung
Die Beweislast trägt der Vermieter. Im entschiedenen Fall waren die Tapeten 30 Jahre alt, mehrfach überstrichen und lösten sich bereits an mehreren Stellen. Hier hatte der Vermieter gegenüber dem Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz für eine nicht durchgeführte Neutapezierung.
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