Menü
Reibungslose Abläufe sichern durch Pünklichkeit und Genauigkeit 

Bitte teilen Sie uns die Ist- und Ausfallzeiten aller Mitarbeiter so genau wie möglich mit. Wir benötigen hier unbedingt pünktliche und genaue Zuarbeit, damit wir notwendige Erstattungen schnell beantragen können. 

Außerdem müssen Arbeitnehmern mit Kindern, die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind, für die sie aber noch Kindergeld erhalten, bitte umgehend einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Kindergeld einreichen. Damit erhalten sie den erhöhten KUG-Betrag (67%).

Arbeitszeitnachweise führen

Während der Kurzarbeitszeit sind zwingend Arbeitszeitnachweise von den Mitarbeitern selbst zu führen. Erfasst werden hier die tatsächliche Arbeitszeit, auch Urlaub, abgebaute Überstunden, andere Fehlzeiten.Arbeitszeitnachweise sind sowohl von Ihnen als Praxisinhaber als auch vom Mitarbeiter zu unterschreiben. Zusammen mit den Lohnabrechnungen dienen sie der Prüfung des Erstattungsanspruchs nach Beendigung der Kurzarbeit.

Ausfüllhilfe 

Die regelmäßige Erfassung von Arbeitsstunden ist lästig, aber in der Kurzarbeit wichtig. Mit der Ausfüllhilfe, die wir in enger Abstimmung mit der ARGE (Stand 08.04.2020) erstellt haben, geht es sicher schneller und leichter. Sollten sich hier wider Erwarten noch Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren. 


Mögliche Klagen und Rückzahlungen vermeiden

Bitte planen Sie die Kurzarbeit in Ihrer Praxis immer mit Ihren Mitarbeitern und das so genau wie möglich. Eine ungeplante und gegenüber den Mitarbeitern ungenaue Umsetzung der Kurzarbeit kann negativ auf Sie zurückfallen.  Denn was haben Sie davon, wenn Ihre Mitarbeiter im Nachhinein  auf volle Bezahlung klagen oder KUG-Anträge wegen Formfehlern abgelehnt werden. 


Wie kann ich Kurzarbeit planen?

Legen Sie mit mindestens einer Woche Vorlauf die Arbeitszeit der Folgewoche bestmöglich fest und kommunizieren diese enstprechend. Führen Sie z.B. eine (virtuelle) Teamsitzung durch, in welcher der Plan für die kommende KW besprochen wird. Noch besser ist ein Vorlauf von 14 Tagen. 

Wichtig für unsere Mandanten

Bitte teilen Sie uns bis zum 15. eines jeden Monats die Ist- und Ausfallzeiten aller Mitarbeiter so genau wie möglich mit. Der halbe Monat ist dann vorbei und die zweite Hälfte sollte planbar sein. Wir benötigen hier unbedingt pünktliche und genaue Zuarbeit, damit wir notwendige Erstattungen schnell beantragen können. 

Außerdem müssen Arbeitnehmern mit Kindern, die nicht auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind, für die sie aber noch Kindergeld erhalten, bitte umgehend einen aktuellen Nachweis über den Bezug von Kindergeld einreichen. Damit erhalten sie den erhöhten KUG-Betrag(67%).


Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: