Invesitionen planen, Steuerlast 2020 senken und Liquidität verbessern
Sie möchten Ihre Steuerlast für 2020 noch senken? Dann sollten Sie sich mit dem sog. „Investitionsabzugsbetrag“ vertraut machen. Investitionswillige Unternehmer können so einen Teil des Gewinns abziehen und müssen diesen erst im Investitionsjahr wieder hinzurechnen. Die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Investition wird damit in die Zeit vor der Anschaffung vorverlegt und es kann sich ein Liquiditätsvorteil verschafft werden.
Aber Achtung: Dieser Liquiditätsvorteil bedeutet nicht, dass das Finanzamt Ihnen die fälligen Steuern erlässt. Lediglich der Zahlungszeitpunkt wird verschoben.
Vorausetzung
Wichtig ist, dass Sie im Jahr 2020 die Gewinngrenze von 200.000 € nicht überschritten haben. Außerdem müssen Sie das anzuschaffende Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent für Ihr Unternehmen nutzen.
Förderfähig sind dann pro Unternehmen Investitionen bis zu 400.000€. Die begünstigten Investitionskosten belaufen sich auf 50 Prozent.
Ein Beispiel
Sie planen 2022 eine neue Maschine für 50.000 € anzuschaffen. Durch die Bildung des Investitionsabzugsbetrags können Sie 25.000 € (50 Prozent von 50.000 €) in Ihrer Steuererklärung 2020 als Betriebsausgabe geltend machen. Die neue Maschine müssen Sie dann jedoch innerhalb von drei Jahren nach diesem Abzug tatsächlich anschaffen.
Im Übrigen können Sie Investitionsabzugsbeträge selbst dann beanspruchen, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Zudem können Sie neben der regulären Abschreibung in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung zusätzliche Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten vornehmen
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter oder kontaktieren uns