Umstellung auf handelsübliche Stundensätze
Im Zuge von mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen wir zum 1. Januar 2023 auch unser Honorarsystem nach Zeiteinheiten ab. Wir stellen wieder auf handelsübliche Stundensätze um.
((Auszug aus den AGB ab 1.1.2023))
V. Vergütung
(1) Die Vergütung bemisst sich vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 nach der jeweils gültigen Vergütungsordnung (StBVV / RVG).
(2) Honorare von standardisierten Beratungsprodukten weichen von der StBVV / RVG ab und werden individuell vereinbart. Im Zweifel gilt eine Abrechnung nach Stundenhonorar (3).
(3) Ist nach StBVV / RVG oder (2) oder nach Individualvereinbarung eine Abrechnung nach Stundenhonorar vorgesehen oder findet StBVV / RVG oder (2) keine Anwendung, werden abweichend von der StBVV / RVG folgende Stundensätze je nach Berufserfahrung und Qualifikation vereinbart:
Qualifikation/Berufserfahrung |
Stundenhonorar |
WP, vBP, Fachanwalt (m/w/d) |
300 Euro |
Kompetenzzentrum - Steuerberater, Anwalt (m/w/d) - Bachelor/Master/erfahrene Fachkraft (m/w/d) |
160 -200 Euro 120 -160 Euro |
Fachangestellter, Bilanzbuchhalter (m/w/d) |
90 - 120 Euro |
Sonstige Mitarbeiter (m/w/d) |
60 - 80 Euro |
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter: