Grundsteuer-Reform

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Zusätzliche Kosten vermeiden

Wer ein Grundstück oder Bauwerk sein Eigen nennt, wurde aufgefordert bis Ende Januar 2023 eine Erklärung für diesem Grundbesitz abzugeben. Bisher haben die Finanzämter bei säumigen Grundstückseigentümern von einer Schätzung des Grundsteuerwerts und Verspätungszuschlägen abgesehen. Im nächsten Schritt ist jedoch davon auszugehen, dass bei Steuerpflichtigen, die Ihre Erklärung auch nach erneuter Erinnerung nicht abgegeben haben, eine Schätzung des Grundsteuerwerts erfolgt.

Gegen diesen geschätzten Grundsteuerbescheid kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Wird die Steuererklärung im Einspruchsverfahren nachgereicht, erfolgt eine Änderung der Schätzung auf den zutreffenden Wert.

Achtung! Eine Schätzung entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Abgabe kann mittels Zwangsgeld erzwungen werden, dieses beträgt in der Regel mindestens 200 Euro und kann bis maximal 25.000 Euro festgesetzt werden. Auch ist damit zu rechnen, dass die einzelnen Bundesländer Verspätungszuschläge (25 Euro je Monat der Verspätung) festsetzen, Niedersachsen hat dies bereits angekündigt.

Einspruch gegen Grundsteuer-Feststellungserklärung

Mittlerweile wurden mehrere Millionen Grundsteuerbescheide von den Finanzämtern versendet und viele Grundstückseigentümer fragen sich, ob man gegen diese Einspruch einlegen sollte. Schließlich gilt das Bundesmodell nach einem Gutachten, das der Bund der Steuerzahler sowie der Haus- und Grundbesitzerverband in Auftrag gegeben hatten, voraussichtlich als verfassungswidrig.

Ein solcher Einspruch ist kostenfrei. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides einzulegen. Ist der Bescheid ansonsten fehlerfrei, müssen Sie sich im Einspruchsverfahren auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes stützen, damit der Einspruch nicht zurückgewiesen wird. Völlig unklar ist, wie ein entsprechendes Verfahren ausgehen wird, jedoch sind die Rechtsfolgen eines Urteils zugunsten des Steuerpflichtigen in der Regel in allen offenen Fällen zugunsten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Dennoch kann ein Einspruch im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Gerade, wenn sich im Bescheid Fehler eingeschlichen haben oder um diesen zumindest offen zu halten.

Für unsere Steuerberatungsmandanten
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Die Gebühren für die Erstellung Ihrer Grundsteuer-Feststellungserklärung (zum Vergrößern des Bildes bitte auf die Tabelle klicken) orientieren sich am Grundsteuerwert Ihrer Immobilien/Grundstücke.

Einen Einspruch berechnen wir pauschal mit 50 € zzgl. MwSt.

Unser Grundsteuer-Team erreichen Sie per  »E-Mail . Bitte vermerken Sie im Betreff Ihre Mandantennummer.

Ablauf

Vorerfassungsbogen ausfüllen und digital zusenden

Laden Sie sich »hier unseren Vorerfassungsbogen herunter und senden diesen per »E-Mail1 an uns zurück.  Sie können den »Vorerfassungsbogen bequem am Rechner ausfüllen und abspeichern. Hilfe beim Ausfüllen des Bogens finden Sie hier  »GrundsteuerDigital Wissensdatenbank

Ihre uns im Rahmen Ihres Steuerberatungsvertrags erteilte steuerliche Vollmacht umfasst auch die Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung. Mit Eingang des von Ihnen ausgefüllten »Vorerfassungsbogens beauftragen Sie uns gemäß Gebührentabelle (s.o.).

Erforderliche Dokumente scannen und digital zusenden

Scannen Sie die folgenden bzw. für Ihre Erklärung erforderlichen Dokumente und senden Sie uns diese unter Angabe Ihres Namens sowie Ihrer Mandanten-Nummer per»E-Mail1 zu:

  • Grundbuchblatt 
  • Schreiben des (Lage)Finanzamtes 
  • aktueller Einheitswertbescheid 
  • Grundsteuerbescheid
  • Grundsteuermessbescheid 

Selbstverständlich können Sie uns diese Dokumente auch schon mit dem ausgefüllten »Vorerfassungsbogen zusenden.2

Bei Rückfragen zu Ihren Angaben melden wir uns!

Sollten sich aus Ihren Angaben Rückfragen ergeben, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Vermerken Sie hierzu auf dem »Vorerfassungsbogen gerne, wie und zu welcher Uhrzeit wir Sie am besten erreichen können. 

Den elektronischen Versand an das Finanzamt übernehmen wir.

Einspruch einlegen

Nach Erhalt des Grundsteuerbescheides prüfen wir diesen gern für Sie und legen im Zweifel Einspruch ein. Hierfür erheben wir eine Pauschalgebühr i.H.v. 50 €.

Beachten Sie, dass bei postalischer Einsendung ein Papierzuschlag(siehe Gebührentabelle) fällig wird.

Wir können E-Mails bis zu einer Größe von 16 MB empfangen. 

Hintergrund-Informationen
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