Corona Soforthilfe

Menü
Auszubildende sollen bleiben

Stand: 07.05.2021

Damit in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit Azubis in den Betrieben gehalten werden können, wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Im März hat das Bundeskabinett nun ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet. Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden darin verdoppelt und Zuschüsse um Kurzarbeit zu vermeiden optimiert. 

Was ist neu?

Die folgenden Fördersystematik gilt für Ausbildungen, die ab dem 01. Juni 2021 beginnen:

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen) → 4.000€ einmalig
  • Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen) → 6.000€ einmalig
  • Vermeidung von Kurzarbeit → 75% der Ausbildungsvergütung + zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders,  gedeckelt auf 4.000 Euro, zzgl. 20 % Sozialversicherungspauschale
  • Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern
  • Lockdown II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern → 1.000 € je Azubi, wenn Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt wurde, obwohl Geschäftstätigkeit (größtenteils)  eingestellt werden musste
  • Übernahmeprämie → 6.000€ einmalig
  • Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung → bis zu 8.100€ möglich
Was umfasst das Programm für Ausbildungsverträge ab dem 01.08.2020?

Die bislang geltenden Fördermöglichkeiten für Ausbildungsverträge ab dem 01. August 2020 enden nicht zum 15.02.2021, sondern wurden bis zum 31. Mai 2021 verlängert. 

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen) → 2.000€ einmalig
  • Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen) → 3.000€ einmalig
  • Vermeidung von Kurzarbeit → 75% der Ausbildungsvergütung
  • Übernahmeprämie → 3.000€ einmalig

Voraussetzungen - Ausbildungsverträge ab dem 01.08.2020

  • Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich und finanziell gesund gewesen sind und im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020:
  1. mind. 1 Monat Kurzarbeit oder
  2. innerhalb von zwei Monaten einen Umsatzrückgang von durchschnittlich mind. 50% ggü. dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen hatten oder
  3. in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften mussten und
  4. die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge das durchschnittliche Niveau der letzten drei Jahre nicht unterschreitet


  • Antragsfristen für:
    • Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie "plus": 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit
    • Übernahmeprämie: 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit
    • Ausbildungszuschuss zur Vermeidung von KUG: Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen

Voraussetzungen - Ausbildungsverträge ab dem 01.06.2021

  • Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich und finanziell gesund gewesen sind und:
  1. die seit Januar 2020 mind. 1 Monat Kurzarbeit nachweisen können oder
  2. die seit April 2020 in einem Monat vor Ausbildungsbeginn einen Umsatzrückgang von mind. 30% ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen hatten und
  3. die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr abgeschlossenen Ausbildungsverträge das durchschnittliche Niveau der letzten drei Jahre nicht unterschreitet


  • Antragsfristen für:
    • Ausbildungsprämie/Ausbildungsprämie "plus": 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit
    • Übernahmeprämie: 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit
    • Ausbildungszuschuss zur Vermeidung von KUG: Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen
Wo können die Maßnahmen beantragt werden?

Bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit können Sie beantragen:

  • Ausbildungsprämie 
  • Ausbildungsprämie plus
  • Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit 
  • Übernahmeprämie 
  • Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Bitte beachten Sie, dass die Förderrichtlinie weitere, umfassende Bedingungen enthält, die im Einzelfall zu prüfen sind. Fördermöglichkeiten für aktuell nach abgeschlossener Ausbildung in Festanstellung übernommene Auszubildende sind uns nicht bekannt.

Landeseigene Ausbildungsprämie Niedersachens

Über die N-Bank kann eine Art Ausbildungsprämie beantragt werden, wenn:

  • seit 01.06.2020 Azubis eingestellt wurden (1.000€) 
  • ein Azubi durch die Prüfung fällt und die Ausbildung verlängert wird (500€)   

Die Bedingungen sind nicht ganz so streng, wie bei der ARGE, die Beträge dafür aber auch geringer.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

Kontaktformular
Klicken, um ein neues Bild zu erhalten

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: