Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
05.08.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegen Reisemängeln nach 2 Jahren.

Wirtschaftsrecht

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben in einer Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.

Sie kamen dabei zu folgendem Urteil:

Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einer Pauschalreise war.

Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dass solche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wenn der Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.

Ähnliche Artikel:

Kein Rücktritt bei sicherheitsbedingter Drosselung eines Batteriespeichers

18.10.2025 - In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschiedenen Fall war ein 2022 installierter LithiumIonen-Speicher einer...

Pflichtteilsverzicht gegen abgetretene Abfindung in Raten

04.10.2025 - Gesetzliche Erben sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie nahe Angehörige sind, z. B. Kinder und Ehepartner, Eltern kann ein Pflichtteil...

IBAN-Abgleich bei Überweisungen ab Oktober 2025

28.09.2025 - Viele Betrugsmaschen beruhen darauf, dass Überweisungen scheinbar an den richtigen Empfänger gehen, in Wahrheit aber auf Konten von...

Unsere Standorte