Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
17.07.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Prüfpflichten eines Hostproviders

Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren.

Sozialrecht

Sinngleich sind etwa Beiträge mit identischem Text und Bild, aber abweichender Gestaltung (Auflösung, Größe/Zuschnitt, Verwendung von Farbfiltern, Einfassung), bloßer Änderung typografischer Zeichen oder Hinzufügung von Elementen etwa sog. Captions, welche den Aussagegehalt nicht verändern, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in Fortführung der Rechtsprechung zum sog. „Künast-Meme“ und unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Digital Services Act.

Ähnliche Artikel:

Unfallversicherung – kein Versicherungsschutz beim Pflücken einer Sonnenblume für Schüler-Vortrag

30.10.2025 - Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) hat entschieden, dass ein Schüler nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung...

Kein Schulwechsel allein wegen „leichterem“ Schulweg

26.10.2025 - Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Kind ausnahmsweise nicht die zuständige Grundschule...

Elementarschadenversicherung – Schadensfall setzt erhebliche Wassermassen voraus

22.10.2025 - Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine „Überflutung von Grund und Boden“ nur dann anzunehmen, wenn...

Unsere Standorte