Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
15.09.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Aktualisierung der GoBD

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14.7.2025 ein Schreiben der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 11.3.2024 aktualisiert.

Steuerrecht

Die jetzigen Änderungen sind im Wesentlichen der Einführung der E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen geschuldet und gelten mit sofortiger Wirkung. Es wird klargestellt, dass eingehende Handels- und Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege in dem Format aufbewahrt werden müssen, in dem sie empfangen wurden. Bei E-Rechnungen reicht die Aufbewahrung des strukturierten Teils. Eine zusätzliche Aufbewahrung des menschenlesbaren Teils ist nur dann erforderlich, wenn zusätzliche oder abweichende Informationen enthalten sind, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, wie z. B. Buchungsvermerke oder qualifizierte elektronische Signaturen.

Ähnliche Artikel:

Datenaustausch über Finanzkonten in Steuersachen

28.10.2025 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 3.6.2025 eine neue Liste der Länder veröffentlicht, mit denen die...

Änderungen zur ausländischen UStIDNr.

24.10.2025 - Mit Schreiben vom 6.6.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Änderungen zur Bestätigung...

E-Rechnung: Entwurf einer neuen Anweisung

16.10.2025 - Bevor die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für die meisten inländischen Unternehmen im B2B-Wirtschaftsverkehr zum 1.1.2025 zur Pflicht...

Unsere Standorte