Eigentumsverhältnisse nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters
Der Ehemann brachte nach der Gründung noch Grundbesitz ein und als Eigentümer wurde die GbR eingetragen. Als der Ehemann verstarb trug das Grundbuchamt die Ehefrau als Alleineigen-tümerin mit dem Vermerk „Infolge Anwachsung nach Tod des Gesellschafters“ in das Grundbuch ein. Die Tochter war jedoch der Auffassung, dass die Hälfte des Grundbesitzes in den Nachlass ihres verstorbenen Vaters fällt, sodass für diesen Anteil Erbansprüche von ihr sowie ihrer Schwester vorlägen.
Das Gericht folgte dieser Meinung nicht. Die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Dies schließt das Gesellschaftsvermögen ein, zu dem hier der Grundbesitz gehörte. Im Falle der Anwachsung wird der verbleibende Gesellschafter zum Rechtsnachfolger der erlöschenden Gesellschaft und damit auch Eigentümer eines der Gesellschaft gehörenden Grundstücks.
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